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FAQ - die Antworten

Ist der Anmeldeschluss (1. April) wirklich Deadline?

Der Anmeldeschluss ist der 1. April

  • für den Beginn der 3-semestrigen Schulform (Garten- und Landschaftsbau) im folgenden Herbst.
  • für den Beginn der 2-semestrigen Schulform (alle Fachrichtungen) im folgenden Herbst.

Der Anmeldeschluss gilt nur, wenn mehr Bewerber als Plätze vorhanden sind. Im Zweifel fragen Sie telefonisch nach und informieren sich über den Stand der Anmeldungen.

Hinweis: In den Fachrichtungen Zierpflanzenbau, Staudengärtnerei und Friedhofsgartenbau können in der Regel auch spätere Bewerbungen berücksichtigt werden.

Zuletzt aktualisiert am 18.02.2021 von Webmaster.

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