Bei Gehölzbestellungen sind eindeutige Angaben notwendig.
Diese sind in den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen der
FLL festgelegt.
Wesentliche Einteilungen:
Sträucher (Str): nicht baumartig wachsende Gehölze, Sortierung nach Mindesttriebzahl und Höhe
leichter Strauch (lStr): 10 Stück je Bund.
verpflanzter Strauch (Str): 5 Stück je Bund
Solitärsträucher (Sol): Sortierung nach Höhe, mit Ballen, Drahtballen oder Container
Heister (Hei): Baumartig wachsende Gehölze mit seitlicher Beastung ohne Krone, Sortierung nach Höhe
leichter Heister (lHei): 10 Stück je Bund
verpflanzter Heister (vHei): 5 Stück je Bund
Stammbusch (Stbu = "Solitärheister") mindestens dreimal verpflanzte Heister
Hochstamm (H): baumartig wachsende Gehölze, gegliedert in Stamm und Krone, Stammumfang gemessen in 1 Meter Höhe
Solitärhochstamm:
Alleebaum (Al): Hochstämme für Verkehrsflächen, mit gerader Stammverlängerung, die weiter aufgeastet werden können.
Veredelte Rosen:
Güteklasse A: mindestens drei Triebe, davon mindestens zwei aus der Veredelungsstelle, der dritte Trieb bis 5 cm darüber
Güteklasse B: zwei Triebe aus der Veredelungsstelle
Dieser Hochstamm ist keine Qualitätware. Der Leittrieb fehlt, er ist nicht mehr erziehbar. Schon in der Baumschule wurden die notwendigen Schnittmaßnahmen versäumt. Solche Bäume dürfen nicht abgenommen werden.
(Foto: Weyman)
Peter Weyman,
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